UK GDPR & Cookie-Einwilligung: ICO-Anforderungen nach dem Brexit

Die Datenschutzlandschaft des Vereinigten Königreichs nach dem Brexit

Als das Vereinigte Königreich die Europäische Union verließ, ließ es den Datenschutz nicht hinter sich. Das Vereinigte Königreich überführte die EU GDPR in nationales Recht als UK GDPR, die neben dem Data Protection Act 2018 steht. Speziell für Cookies gelten weiterhin die Privacy and Electronic Communications Regulations (PECR) – die britische Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie. Das Ergebnis ist ein Datenschutzrahmen, der dem der EU sehr ähnlich ist, aber eigenständig vom britischen Information Commissioner's Office (ICO) durchgesetzt wird.

Für Websitebetreiber bedeutet dies, dass der Besucherverkehr aus dem Vereinigten Königreich einer eigenen Reihe von Regeln, Leitlinien und Durchsetzungsmustern unterliegt. Auch wenn die Substanz der EU GDPR ähnelt, sind die Feinheiten entscheidend.

UK GDPR vs EU GDPR: Zentrale Unterschiede

Die UK GDPR ist in ihren Kernprinzipien und Anforderungen weitgehend identisch mit der EU GDPR. Seit dem Brexit haben sich jedoch einige Unterschiede herausgebildet:

PECR: Das britische Cookie-Gesetz

Während die UK GDPR den allgemeinen Rahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten vorgibt, regelt PECR speziell Cookies und ähnliche Technologien. PECR ist älter als die GDPR und setzt die EU-ePrivacy-Richtlinie in britisches Recht um. Die wichtigsten Anforderungen für Cookies sind:

Der Einwilligungsstandard von PECR entspricht der Definition von Einwilligung in der GDPR, was bedeutet, dass die Anforderungen in der Praxis denen der EU-ePrivacy-Richtlinie sehr ähnlich sind. Ein Cookie-Banner, das mit den EU-Regeln konform ist, wird in der Regel auch mit PECR konform sein.

ICO-Leitlinien zu Cookie-Bannern

Das ICO hat ausführliche Leitlinien zur Cookie-Compliance veröffentlicht, die über den Wortlaut von PECR hinausgehen. Zentrale Punkte aus den ICO-Leitlinien sind:

Einwilligung muss aktiv erfolgen

Allein das weitere Surfen auf einer Website stellt keine Einwilligung dar. Das ICO stellt ausdrücklich klar, dass stillschweigende Einwilligung nicht gültig ist. Nutzer müssen eine klare, positive Handlung vornehmen (z. B. auf eine Schaltfläche „Akzeptieren“ klicken), bevor nicht unbedingt erforderliche Cookies gesetzt werden dürfen.

Ablehnung muss ebenso einfach sein

Das ICO äußert sich zunehmend kritisch zu Dark Patterns in Cookie-Bannern. Konkret gilt:

Granulare Steuerung nach Kategorien

Nutzer sollten in der Lage sein, der Nutzung bestimmter Kategorien von Cookies (Analyse, Marketing, Funktional) zuzustimmen, anstatt zu einer Alles-oder-nichts-Entscheidung gezwungen zu werden. Zwar schreibt das ICO keine bestimmte Anzahl von Kategorien vor, doch die Bereitstellung granularer Kontrolle gilt als gute Praxis und kann im Rahmen des Zweckbindungsgrundsatzes der GDPR erforderlich sein.

Cookie-Walls sind problematisch

Das ICO betrachtet Cookie-Walls – also Konstellationen, in denen der Zugriff auf eine Website verweigert wird, sofern der Nutzer nicht allen Cookies zustimmt – als voraussichtlich keine gültige Einwilligung, da die Einwilligung nicht freiwillig erteilt würde. Ausnahmen können bei kostenpflichtigen Inhalten bestehen, wenn eine echte, cookie-freie Alternative angeboten wird.

Aktuelle Durchsetzungsmaßnahmen des ICO

Das ICO hat seinen Fokus auf Cookie-Compliance in den letzten Jahren stetig verstärkt. Bemerkenswerte Maßnahmen umfassen:

Auch wenn das ICO bislang noch keine nennenswerten Geldbußen speziell für Cookie-Verstöße verhängt hat, deutet der Trend klar in Richtung strengerer Durchsetzung. Die Aufsichtsbehörde hat erklärt, dass sie von Organisationen nun Compliance erwartet und dass gegen diejenigen, die ihre Praxis nicht verbessern, Durchsetzungsmaßnahmen folgen werden.

Internationale Datenübermittlungen: Von UK in die EU und darüber hinaus

Cookie-Einwilligung überschneidet sich in wichtiger Weise mit internationalen Datenübermittlungen. Wenn Analyse- oder Werbe-Cookies Daten an Server außerhalb des Vereinigten Königreichs senden – wie Google Analytics Daten an die Server von Google sendet und Facebook Pixel Daten an die Server von Meta – stellen diese Übermittlungen internationale Datenübermittlungen im Sinne der UK GDPR dar.

Aktuelle Regelungen:

Praktisch gesehen sind die Mechanismen für internationale Übermittlungen vorhanden, wenn Sie Google Analytics, Google Ads oder andere große Werbeplattformen nutzen. Sie sollten diese Übermittlungen jedoch in Ihrer Datenschutzerklärung dokumentieren und sicherstellen, dass Ihr Cookie-Banner darauf hinweist, dass Daten international übertragen werden können.

FlexyConsent Geo-Targeting für UK-spezifische Compliance

FlexyConsent bietet spezielles Geo-Targeting für Besucher aus dem Vereinigten Königreich und stellt so die Einhaltung des spezifischen britischen Rechtsrahmens sicher:

FlexyConsent ist mit Tarifen ab EUR 0 pro Monat verfügbar und bietet native Integrationen für WordPress, Shopify und PrestaShop. Gerade für Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich zeigt die Implementierung eines zertifizierten CMP gegenüber dem ICO proaktive Compliance – ein Faktor, den die Aufsichtsbehörde nach eigenen Angaben bei der Entscheidung über Durchsetzungsmaßnahmen berücksichtigt.

Fazit: Der Datenschutzrahmen des Vereinigten Königreichs nach dem Brexit ähnelt dem der EU stark, wird jedoch von einer eigenen Aufsichtsbehörde, mit eigenen Durchsetzungsmustern und potenziell eigener zukünftiger Gesetzesentwicklung geprägt. Besucher aus dem Vereinigten Königreich derzeit wie Besucher aus der EU zu behandeln, ist eine sichere Strategie, doch die Fähigkeit, UK-spezifische Einwilligungserfahrungen zu konfigurieren, versetzt Ihre Website in die Lage, sich anzupassen, falls sich die beiden Rahmenwerke auseinanderentwickeln. Ein geo-sensitiver CMP ist der praktischste Weg, diese Komplexität zu bewältigen.
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