Cookie-Einwilligung fur Mobile Apps: GDPR- und CCPA-Leitfaden
Wenn uber Cookie-Einwilligung gesprochen wird stehen Websites im Mittelpunkt. Aber mobile Apps verarbeiten genauso viel — oft mehr — personenbezogene Daten. Und die Regeln gelten gleichermassen. Die DSGVO unterscheidet nicht zwischen einem Website-Cookie und einem App-SDK das Gerate-IDs oder Standortdaten erfasst.
Wie sich Mobile-Einwilligung von Web unterscheidet
Websites nutzen Cookies. Apps nutzen SDKs Gerateidentifikatoren (IDFA/GAID) Local Storage und API-Aufrufe. Die Technologie unterscheidet sich aber die rechtliche Anforderung ist dieselbe.
- Websites: Cookie-Banner Consent Mode TC Strings
- Apps: In-App-Einwilligungsdialoge ATT-Prompts SDK-Initialisierungs-Gates
- Beide: Einwilligung vor Tracking erforderlich Widerruf ermoglichen Nachweise aufbewahren
Apple ATT vs DSGVO-Einwilligung
Apples App Tracking Transparency ist nicht dasselbe wie DSGVO-Einwilligung. ATT ist Apples Plattform-Anforderung. DSGVO ist eine rechtliche Anforderung. Sie brauchen beides.
Was in Mobile Apps Einwilligung braucht
- Werbe-SDKs — AdMob Meta Audience Network AppLovin
- Analytics-SDKs — Firebase Analytics Mixpanel
- Attribution-SDKs — Adjust AppsFlyer
- Geratekennungen — IDFA (iOS) GAID (Android)
- Standortdaten
Best Practices
- Einwilligung VOR SDK-Initialisierung zeigen
- Granulare Auswahl bieten — Analytics und Werbung getrennt
- Widerruf unterstutzen
- Einwilligungsnachweise serverseitig speichern
- ATT und DSGVO getrennt behandeln
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